top of page
  • Welche Sexualität haben trans* Personen?
    trans* Personen können jede sexuelle Orientierung haben, genauso wie cis geschlechtliche Personen. Die sexuelle Orientierung einer Person bezieht sich darauf, zu welchem Geschlecht sie sich hingezogen fühlt. Trans* Personen können hetero-, homo-, bi-, pansexuell oder eine andere sexuelle Orientierung haben, genauso wie jede andere Person. Es ist wichtig zu beachten, dass die Geschlechtsidentität einer Person (z.B. trans*) und ihre sexuelle Orientierung zwei verschiedene Dinge sind.
  • Was ist trans* überhaupt?
    trans* ist ein Begriff, der als Überbegriff für alle Personen verwendet wird, die sich nicht oder nicht ausschließlich mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Dies umfasst binäre trans*-Personen, nicht binäre, genderqueere Personen und andere, die sich außerhalb der traditionellen Geschlechtsnormen befinden. Der Stern (*) wird oft hinzugefügt, um die Vielfalt der Identitäten zu betonen und sicherzustellen, dass alle Geschlechtsidentitäten innerhalb des Spektrums berücksichtigt werden.
  • Ist trans* eine psychische Krankheit?
    Nein, trans* ist keine psychische Krankheit. trans* Personen sind Menschen, deren Geschlechtsidentität nicht (ganz) mit dem Geschlecht übereinstimmt, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Es handelt sich um eine Variation der Geschlechtsidentität, die von der Vielfalt der menschlichen Erfahrungen umfasst wird.
  • Was ist ein trans* Lebenslauf?
    Ein trans* Lebenslauf, ist ein einfacher Bericht über euer Leben als trans* Person. Sprich wie ihr euch früher verhalten habt, wann ihr gemerkt habt, dass etwas nicht stimmt, euer Outing, etc.
  • Muss man zur Gynäkologie gehen?
    Jaein. Nicht jede Person muss dorthin. Einige Endokrinolog*innen oder Krankenkassen, möchten eine Untersuchung haben, um z.B. Intersexualität auszuschließen und dass mit den Organen alles in Ordnung ist. Oftmals reicht hier schon eine Ultraschalluntersuchung aus. Solange man die femininen Geschlechtsorgane (Gebärmutter und/oder Scheide) noch hat, sollte man regelmäßig zu einer Kontrolle gehen, um zu überprüfen, ob sich keine Zysten oder Ähnliches bilden.
  • Wie oute ich mich am besten?
    Wenn du dich als trans* outen möchtest, ist es wichtig, dass du dich dabei sicher und wohlfühlst. Hier sind einige Tipps, die dir helfen können: 1. Wähle den richtigen Zeitpunkt und Ort: Wähle einen Zeitpunkt und einen Ort aus, an dem du dich sicher fühlst und reichlich Zeit für ein Gespräch hast. 2. Überlege dir, wem du dich zuerst anvertrauen möchtest: Es kann hilfreich sein, sich zuerst bei Personen zu outen, denen du vertraust und die verständnisvoll sind. 3. Bereite dich vor: Überlege dir im Voraus, was du sagen möchtest und wie du dich dabei fühlst. Es kann auch hilfreich sein, Informationen über Transgender-Themen bereitzuhalten, um Fragen beantworten zu können. 4. Sei geduldig: Gib den Menschen Zeit, um deine Identität zu verstehen und zu akzeptieren. Jeder reagiert unterschiedlich auf solche Neuigkeiten. 5. Suche Unterstützung: Es kann hilfreich sein, sich an Unterstützungsgruppen, Beratungsstellen oder Therapeuten zu wenden, um Unterstützung und Rat zu erhalten. Denk daran, dass es wichtig ist, auf deine eigene Sicherheit zu achten. Wenn du Bedenken hast, dich zu outen, kannst du auch professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, um dich dabei zu unterstützen.
  • Was wird beim Erstgespräch besprochen?
    Hier wird meist besprochen, warum man denn da ist. Sprich, man erzählt den Therapeut*innen, weshalb man die Therapie aufsucht. In unserem Fall, aufgrund unserer Transidentität, bzw. um herauszufinden, ob man trans* ist. Auch wird hier gefragt, was so in eurem Leben schon vorgefallen ist, etc.
  • Wer bezahlt die Therapie?
    Die Kosten der Therapie übernimmt im Regelfall die Krankenkasse. Daher ist es wichtig darauf zu achten, dass die Therapeut*innen eine Kassenzulassung besitzen. Manchmal gibt es aber auch Ausnahmen & die Krankenkasse übernimmt auch private Therapeut*innen. Dies ist aber immer eine Einzelfallentscheidung.
  • Muss ich als trans* Person eine Therapie machen?
    Ja! In Deutschland ist eine Therapie bezüglich Transsexualität notwendig. Momentan, gelten sog. Behandlungsempfehlungen von mind. 12x50 Minuten oder 24x25 Minuten in 6 Monaten Therapie. Diese Angaben findet ihr in den aktuell geltenden Richtlinien von 2020.
  • Wie finde ich Therapeut*innen?
    Hier kann das Internet sehr behilflich sein. Viele trans* Seiten, führen eine Therapeut*innenliste (z.B. wir). Ansonsten kann man einfach, wenn man denn welche kennt, andere trans* Personen in der Umgebung fragen, ob jemand Therapeut*innen kennt. Auch die Krankenkassen haben Therapeut*innenlisten, die man einfach anfragen kann.
  • Was ist, wenn ich mit den Therapeut*innen nicht klarkomme?
    Es gibt sog. „Probesitzungen“ à 5 Sitzungen. Diese Sitzungen dienen zum Kennenlernen. So könnt ihr herausfinden, ob ihr mit eurem Gegenüber klarkommt oder eher nicht. Seid ihr schon etwas länger in der Therapie und merkt es passt einfach nicht mehr, dann solltet ihr darauf achten, dass ihr eine Bescheinigung erhaltet, in der die Therapiezeit angegeben ist und worum es ging. Dies ist wichtig, für die spätere Kostenübernahme der Operationen.
  • Darf ich meinen neuen Namen schon vor der rechtskräftigen Änderung verwenden?
    Ja, darfst du. Grundsätzlich auch überall. Bei offiziellen und amtlichen Dingen solltet Ihr aber vorsichtig sein und lieber noch einmal vor Ort nachfragen. Denkt bittet auch daran, dass so etwas nur auf der Kulanz (Nettigkeit) der Gegenüber passiert. Wenn die nämlich sagen, sie möchten das vor der Namensänderung nicht, dann müsst ihr das so akzeptieren, denn es ist ihr gutes Recht, damit zu warten, bis etwas Rechtskräftiges vorliegt.
  • Wie lange dauert das Verfahren über das TSG?
    Das Verfahren dauert im Schnitt ca. 6 Monate +/-
  • Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?
    Auszug aus §1 TSG: Die Vornamen einer Person sind auf ihren Antrag vom Gericht zu ändern, wenn 1. sie sich aufgrund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig empfindet und seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben, 2. mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass sich ihr Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern wird, und 3. sie a) Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist, b) als Staatenloser oder heimatloser Ausländer ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, c) als Asylberechtigter oder ausländischer Flüchtling ihren Wohnsitz im Inland hat oder d) als Ausländer, dessen Heimatrecht keine diesem Gesetz vergleichbare Regelung kennt, aa) ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt oder bb) eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis besitzt und sich dauerhaft rechtmäßig im Inland aufhält. (2) In dem Antrag sind die Vornamen anzugeben, die der Antragsteller künftig führen will.
  • Ab wann kann ich die Änderung beantragen?
    Die Vä/Pä kann jederzeit, unabhängig von Therapie, Hormonen, OPs, etc. beantragt werden.
  • Wie läuft so eine Änderung ab?
    Man findet heraus, welches Amtsgericht für einen zuständig ist, stellt den Antrag dorthin, in dem man 2 Gutachter*innen vorschlagen kann (kein muss), die beiden Gutachter*innen stellen eine Begutachtung auf zu Fragen, die das Gericht vorgibt, je nach Amtsgericht findet vor oder nach den Gutachten eine Anhörung statt, man bekommt den rechtskräftigen Beschluss und kann seine persönlichen Daten nun ändern.
  • Muss man dieses Verfahren selbst zahlen?
    Grundsätzlich ja. Die Kosten belaufen sich im Schnitt auf 1.000 - 2.500 €, wobei die eigentliche Änderung tatsächlich nur ca. 150 € kostet. Das Teure an dem Verfahren sind die beiden Gutachten. Es gibt die Möglichkeit sog. Prozess-/Verfahrenskostenhilfe - kurz PKH - zu beantragen. Das empfehlen wir euch grundsätzlich immer einfach mitzubeantragen. Hierbei müsst ihr eure Finanzen offenlegen, Einnahmen & Ausnahmen. Daraus wird dann berechnet, ob ihr einen Anspruch auf die PKH habt oder nicht. Wichtig: Es kommt am Ende darauf an, wie viel man im Monat nach allen Abzügen übrig hat, nicht wie viel man verdient! Bekommt man die PKH nicht bewilligt, muss man entweder einen Vorschuss tätigen oder erst am Ende des Verfahrens die Kosten begleichen. Dies müsst ihr nicht auf einmal tun, denn es ist auch eine Ratenzahlung möglich.
  • Wie kann ich meinen Namen und mein Geschlecht rechtlich ändern?
    Aktuell läuft die sog. Vornamens- & Personenstandsänderung für trans* Personen über das Transsexuellen Gesetz (TSG). Hierfür wird ein formloser Antrag beim zuständigen Amtsgericht, welches Personenstandsverfahren bearbeitet, des aktuellen Wohnortes gestellt.
  • In welchen Formen gibt es für uns Testosteron?
    In Deutschland werden 2 Formen für die gegengeschlechtliche Hormonbehandlung verwendet – Gel und Depotspritzen, jeweils in verschiedenen Dosierungen.
  • Was sind Hormonblocker?
    Vorn weg: Hormonblocker sind KEINE Pflicht! Hormonblocker sorgen dafür, dass das feminine Hormon „Östrogen“ unterdrückt wird und somit bspw. die Periode aussetzt. Aber wie schon erwähnt ist dies keine Pflicht, sehr viel trans* Personen kommen auch hervorragend ohne zurecht. Genaueres findet ihr in unserem Blogeintrag dazu.
  • Was bewirkt Testosteron bei trans* Personen nicht?
    Es bewirkt nicht: Ändern der Chromosomen von feminin zu maskulin Knochenstruktur verändern feminine Brust automatisch verkleinern maskuline Geschlechtsteile bilden das Bilden von Samen bzw. Sperma die Veränderung des Charakters
  • Sollte man den Testosteronwert regelmäßig kontrollieren?
    JA! Es ist angebracht, dass ihr regelmäßig zum Blut abnehmen geht. 1 - 2x im Jahr sollte diese Kontrolle im Idealfall stattfinden. Die Kontrolle des Testosteronwertes ist wichtig, um eine eventuelle Über- oder Unterdosierung zu erkennen oder die Dosierung anzupassen.
  • Kann man das Präparat zu einem späteren Zeitraum wechseln?
    Ja, das Wechseln des Präparates ist jederzeit nach Absprache mit den behandelnden Ärzt*innen möglich.
  • Wo bekomme ich Testosteron?
    Testosteron bekommst du durch die Ärzt*innen, in dem Fall bei Endokrinolog*innen, Urolog*innen oder in Einzelfällen auch Gynäkolog*innen verschrieben. Hierfür wird aber ein sog. Indikationsschreiben der Therapeut*innen vorausgesetzt, welches der behandelnden Ärzt*innen vorgelegt werden muss. Übrigens erklären sich auch manche Hausärzt*innen bereit, euch Testosteron zu verabreichen.
  • Was bewirkt Testosteron bei trans* Personen?
    Es bewirkt: die Zunahme der Körperbehaarung Fettumverteilung das Wachstum der Klitoris das Ausbleiben der Regelblutung die Zunahme der Muskelmassen/-Struktur das Ausfallen des Haupthaares Talgbildung (Akne) die Steigerung der Libido etc. Ein tatsächliches Einsetzen dieser Veränderungen ist nicht 100 % garantiert, ebenso wann & mit welcher Intensität die Veränderungen bei euch kommen, kann niemand vorhersagen - es ist bei jeder Person individuell!
  • Welches Präparat wirkt besser?
    Keines! Es gibt kein besser oder schlechter. Testosteron wirkt auf jeden von uns individuell. Dadurch kann es durchaus passieren, dass beim einen oder anderen die Präparate unterschiedlich ihre Wirkung zeigen.
  • Wie werden die Präparate verabreicht?
    Das Gel wird täglich auf bestimmte Körperstellen (meist Oberarme oder Bauch) aufgetragen. Die Depotspritzen gibt es als „kleines“ und „großes“ Depot. Die kleinen Depotspritzen werden ca. alle 2-4 Wochen und die große Depotspritze (Nebido) ca. alle 6-14 Wochen intramuskulär gespritzt.
  • Was ist der Unterschied zwischen der Spacer-Methode & der Methode ohne?
    Die Operation an sich ist und bleibt die gleiche Operation! Das Penoid wird bei beiden Methoden gleich gebildet. Lediglich wird, wie oben schon erwähnt, die Harnröhre bei der Spacer Methode bereits vor dem Aufbau gebildet. Je nach Fall und Klinik wird diese dann auch direkt mit angeschlossen. Dies ist aber nicht immer so. Ohne den Spacer, wird die Harnröhre eben erst in der Penoidaufbau OP gebildet und muss entsprechend erst einmal abheilen. Hier bieten aber einige Kliniken auch den direkten Anschluss der Harnröhre an.
  • Muss ich unbedingt in eine Klinik, die weiter weg liegt?
    Nein. Jedoch sollte man, gerade was die OPs angeht, auch weitere Wege in Kauf nehmen und nicht aus Bequemlichkeit in die nächste Klinik gehen.
  • Kann man mit dem Klitorispenoid (Klitpen) im Stehen urinieren?
    Jaein. Es gibt keine 100 % Garantie dafür. Das Urinieren im Stehen erfordert einige Übung und ist in ca. 99 % der Fälle, lediglich mit heruntergelassener Hose ohne Probleme möglich.
  • Welche Methoden gibt es bei der Mastektomie?
    Sog. "Kleine" Schnitte: Mamillenschnitt (ganz, halb oder 1⁄3 um die Brustwarze) Transareolärer Schnitt ​ Sog. "Große" Schnitte: Kombination aus Mamillenschnitt & Brustfaltenschnitt
  • Muss man alle Operationen durchführen lassen?
    Nein! Ob und welche Operationen man durchführen lässt, entscheidet jede Person für sich selbst. Keiner schreibt irgendjemanden vor, was er zu machen hat und was nicht.
  • Ab welchem Zeitpunkt kann man Vorgespräche für die Operationen machen?
    Die Vorgespräche für die Operationen können jederzeit gemacht werden.
  • Welche Operationen gibt es für trans* maskuline & trans* Männer?
    Mastektomie (Entfernung der weiblichen Brust + Angleichung an eine männliche Brust), Hysterektomie (mit/ohne Adnektomie oder Ovarektomie)(Entfernung der Gebärmutter inkl. Eierstöcke und/oder Eileiter), Klitorispenoid (Metaidoioplastik), Kolpektomie (Entfernung + (Teil-)Verschluss der Scheide), Penoidaufbau (Rekonstruktion eines Penis aus körpereigenem Gewebe), Hodensackformung (Skrotumplastik), Eichelbildung (Glansplastik), Einsetzen einer Erektionsprothese und/oder Hodenprothesen, Spacer Einsatz (Präformierung der Harnröhre)
  • Was ist ein Spacer & welche Aufgabe hat er?
    Der Spacer ist ein ca. 15 cm langes Röhrchen, ein Stück eines Beatmungsschlauches, welches unter die Haut gesetzt wird, als Abstandhalter dient, damit die spätere Harnröhre für das Penoid schon vorab abheilen kann & nicht wieder am Körper anwächst.
  • Wie lange liegt man bei den OPs ungefähr im Krankenhaus?
    Je nach Klinik: Mastektomie: 0-7 Tage, Hysterektomie: 3-7 Tage, Klitorispenoid/Kolpektomie: 7-14 Tage, Penoidaufbau: 7-21 Tage, Restliche OPs: ca. 7 Tage
  • Wie finde ich heraus, welche Klinik für mich die Beste ist?
    Dafür sind die Vorgespräche da. In diesen Gesprächen werden euch die Ärzt*innen über die anstehenden Operationen aufklären, erklären, was gemacht wird, Risiken und Komplikationen aufzählen und euch Bilder von Ergebnissen zeigen. Ihr müsst euch nach dem Gespräch oder schon während des Gesprächs gut aufgehoben fühlen, die Ergebnisse der Klinik müssen euch ansprechen, sowie die angewendete Technik oder Methode.
  • Welche Methoden gibt es beim Penoidaufbau?
    Die Methoden beim Penoidaufbau in Deutschland sind hauptsächlich, aus dem Unterarm mit und ohne Spacer, sowie aus dem Oberschenkel mit und ohne Spacer. In sehr, sehr seltenen Fällen werden auch andere Entnahmestellen angeboten, darüber liegen uns aber zu wenige Informationen vor.
  • Kann man mit dem Penoid Geschlechtsverkehr haben?
    Ja! Viele trans* Personen lassen sich eine sog. Erektionsprothese einsetzen, aber auch ohne diese Prothese ist Geschlechtsverkehr mit dem Penoid möglich.
  • Gibt es nach der Mastektomie immer eine Kompressionsweste?
    In den meisten Kliniken gibt es nach der Mastektomie eine sog. Kompressionsweste, welche meistens für 6 Wochen getragen wird. ​ Alternativ gibt es in manchen Kliniken, auch einen Druckverband. Diesen trägt man meistens für ca. 3 Wochen.
  • Wie lange hat die Krankenkasse Zeit zu antworten?
    Gemäß §13 Abs. 3a SGB V, hat die Krankenkasse eine Frist von 3 Wochen, nachdem der Antrag auf Kostenübernahme dort eingegangen ist. Wird der Medizinische Dienst (MDK) eingeschaltet, muss die Krankenkasse euch darüber schriftlich informieren und die Frist verlängert sich auf insgesamt 5 Wochen. Bitte berechnet bei den Antworten immer einige Tage Postweg. Wie ihr genau die OPs beantragen könnt, erklären wir euch ausführlich auf der Seite "Kostenübernahme".
  • Wer übernimmt die Kosten der Operationen?
    Die Kosten für die Operationen übernehmen die Krankenkassen, nachdem man diese dort beantragt hat.
bottom of page