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Nach der Namensänderung - was muss geändert werden?

Aktualisiert: 24. Dez. 2023

Was muss/sollte man eigentlich nach der Vä/Pä alles ändern❓


Das möchten wir euch in diesem Blogeintrag erläutern. So hoffen wir, dass wir euch damit etwas behilflich sein können & ihr einen kleinen Anhaltspunkt habt.


Bedenkt bitte, dass für einige Änderungen Kosten anfallen können.


z.B.

  • Führerschein ca. 25-30 €

  • Personalausweis bis 24J. 22,80 € / über 24J. 37,00 € (Stand Juni 2023)

  • Vorläufiger Personalausweis ca. 10 € (3 Monate gültig)

  • Geburtsurkunde ca. 10-15 €


Ebenfalls müsst ihr bitte bei euch auf dem Einwohnermeldeamt/Bürgeramt nachforschen, welche Unterlagen ihr benötigt für z.B. den Personalausweis zu ändern.


Falls jemand Probleme verursachen sollte, dass sie die Daten nicht ändern möchten → § 5 TSG-Offenbarungsverbot. Hier ist gesetzlich geregelt, dass die alten Daten nicht ohne eure Zustimmung offenbart werden. Sprich es darf bspw. auch nicht irgendwo erkennbar sein, dass der Name geändert worden ist.



Was?

Wo?

Personalausweis/Reisepass

Einwohnermeldeamt

Führerschein/Nummernschild (falls Initialen im Kennzeichen sind)

Straßenverkehrsamt

Bankdaten (Sparbuch, EC-Karte, Kredite), Daueraufträge

zuständige Bank

Versicherungskarte

Krankenkasse

Krankenakte/Röntgenpass/Impfpass

Ärzt*innen

Mitgliedsausweise

zuständige Vereine

Zeugnisse

Schule, Uni, FH, Arbeitgeber

Schüler*innen-/Student*innenausweise

Schule, Uni, FH

Stammbuch/Heiratsurkunde

Standesamt

Sozialversicherungsnummer

zuständige Versicherungsanstalt

Mietvertrag

Eigentümer*in

Strom

zuständige Stromanbieter

Telefon/Handy/DSL

zuständige Anbieter

Rundfunkgebühren

GEZ

Abonnements

Verlage

Steuerkarte/-nummer

Finanzamt

Kunden-/Bonuskarten

jeweilige Gesellschaft


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