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Vornamens- & Personenstandsänderung nach dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)

Aktualisiert: 1. Okt.

Endlich ist es so weit! Das Transsexuellengesetz (TSG) ist Geschichte & zum 01. November 2024, tritt das langersehnte Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft!


Das neue Selbstbestimmungsgesetz wurde am 12. April 2024 endlich beschlossen.


Das Gesetz soll nun zum 01. November 2024 in Kraft treten.

Die Anmeldung nach §4 SBGG tritt bereits zum 01. August 2024 in Kraft.


Wir möchten euch in diesem Blogeintrag die wichtigsten Informationen rund um die Änderung mit auf den Weg geben 🫱🏼‍🫲🏽


Was ist das Selbstbestimmungsgesetz überhaupt❓


Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein neues Gesetz in Deutschland, welches die Änderung der Vornamen und des personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags erleichtert.

Es ersetzt das längst veraltete Transsexuellengesetz (TSG) von 1980!



Die Anmeldung 📄


Wie bereits erwähnt, ist die Anmeldung ab dem 01.08.2024 bei jedem Standesamt möglich. Dies erfolgt mündlich oder schriftlich (vllt. auch online).


➡️ Hier ist es übrigens völlig egal, ob ihr die Anmeldung beim Standesamt eures Wohnortes oder eures Geburtsortes abgebt.


Das Standesamt, wo ihr eure Anmeldung abgebt, ist auch gleichzeitig das Standesamt, wo ihr 3 Monate später die Erklärung abgeben müsst, & leitet alles an das Standesamt deines Geburtsortes weiter.


➡️ Nicht in Deutschland geboren, aber hier verheiratet oder verpartnert:

🏛️ Standesamt, bei dem die Eheschließung/Verpartnerung stattgefunden hat

Trifft das alles nicht zu: 🏛️ Standesamt des Wohnortes


➡️ Nicht in Deutschland leben, aber die deutsche Staatsbürgerschaft haben:

🏛️ Anmeldung + Erklärung in der deutschen Auslandsvertretung in dem Land, in dem du lebst


➡️ Ist keine der genannten Stellen für dich zuständig:

🏛️ Standesamt I in Berlin


Wie gebe ich die Anmeldung ab❓


➡️ Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich mündlich oder schriftlich (Postweg).


👀 Schaut bei eurem zuständigen Standesamt mal online nach, ob es evtl. ein Musterschreiben für das Verfahren gibt.


📄 Von uns gibt es natürlich auch ein Musterschreiben, dieses findet ihr hier auf der Webseite unter "Anträge & Formulare".


⚠️ Verwendet unser Schreiben aber bitte nur dann, wenn euer zuständiges Standesamt KEIN eigenes Musterschreiben hat❗


Und nach der Anmeldung❓


Nach erfolgter Anmeldung muss die sog. Wartefrist von 3 Monaten abgewartet werden. Danach erfolgt dann die Erklärung.

Dies erfolgt über einen weiteren Termin. Informiert euch hier, wie es bei eurem Standesamt laufen wird.

Gebt ihr nicht innherlab von 6 Monaten nach der Anmeldung eure Erklärung beim Standesamt ab, verfällt eure Anmeldung & ihr müsst euch erneut anmelden + nochmalig 3 Monate Wartezeit❗

Muss ich meinen neuen Namen + Geschlechtseintrag bei der Anmeldung schon angeben❓


Grundsätzlich ist es nicht erforderlich, dass ihr in der Anmeldung schon angeben müsst, welche(n) Vornamen & welchen Geschlechtseintrag ihr zukünftig führen möchtet❗


In manchen Musterformularen ist es vorgegeben, allerdings könnt ihr bis zur Abgabe der Erklärung die Angaben noch ändern


Erklärung 📄


Nochmals als Erinnerung:


Die Anmeldung & die Erklärung müssen beim gleichen Standesamt abgegeben werden❗


Zur Änderung muss man persönlich erscheinen & sich ausweisen.


Bringt auch entsprechende Urkunden mit, bspw. Eheurkunde, Geburtsurkunde (wenn die Änderung nicht beim Standesamt der Geburt stattfindet) etc.


🗓️ Beim Termin erklärt ihr, welchen Geschlechtseintrag und welche(n) Vornamen ihr in Zukunft nutzen möchtet.


➡️ Mögliche Geschlechtseinträge:

  • männlich

  • weiblich

  • divers

  • Streichung des Geschlechtseintrags


Ihr müsst vor Ort eine Art „Versicherung“ abgeben, dass der neue Geschlechtseintrag deiner Identität am besten entspricht und euch der Bedeutung der Erklärung bewusst ist.

Sehr wahrscheinlich ist das nur das Tätigen einer Unterschrift auf einem ausgefüllten Formular.


Kosten 💸


Die Kosten für die Beurkundung, etc. sind in jedem Bundesland anders geregelt.


➡️ Beurkundung + Bescheinigung über die Änderung: jeweils ca. 15-35 €


Dazu kommen noch die Änderungskosten von Ausweis, Führerschein, etc.




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